Allgemeine Projektförderung des Fonds Soziokulur
Antragsfrist: 02.05.2024 bzw. 02.11.2024
Der Fonds Soziokultur stellt Projektmittel für Kulturelle Initiativen, Kulturakteur*innen und Einrichtungen, die sich im Jahr 2022 mit gesellschaftspolitisch wichtigen Fragen künstlerisch auseinandersetzen möchten und dabei Laien aktiv in die Projektaktivitäten einbeziehen, zur Verfügung. Beantragt werden können bis zu 30.000 Euro, allerdings maximal 80% der förderfähigen Projektgesamtkosten.
Die Förderung des Fonds Soziokultur soll zu Experimenten zwischen Kunst und Gesellschaft, Kultur und Menschen motivieren, die auch für andere Einrichtungen und Initiativen von Interesse sein können. Die Projekte sollen Modellcharakter besitzen.
Antragstellung: online über die Webseite des Fonds Soziokultur
Weitere Informationen: https://www.fonds-soziokultur.de/foerderung/foerderprogramme/allgemeine-projektfoerderung.html
U25 – Richtung: Junge Kulturinitiativen
Antragsfrist: 02.05.2024 bzw. 02.11.2024
Der Fonds Soziokultur schreibt ebenfalls die U25 - Richtung: Junge Kulturinitiativen aus. Im Fokus stehen hier junge Akteur*innen zwischen 18 und 25 Jahren, die erste Projektverantwortung übernehmen möchten. Die Altersgrenze gilt nicht für die Zielgruppe, sondern für die Projektverantwortlichen.
Die Förderhöchstsumme beträgt 4.000 Euro je Projekt, allerdings maximal 80 % der Projektgesamtkosten. Es entscheidet ein junge Jury über die Vergabe der Fördermittel.
Vereine können den Antrag stellvertretend für Jugendliche stellen, wenn das beantragte Projekt ein eigenständiges und selbständiges Projekt dieser jungen Menschen ist und der Verein "nur" die finanztechnische Abwicklung für das Projekt übernimmt. Es muss aus dem Antrag (Selbstdarstellung) erkennbar sein, dass das Projekt in eigener Verantwortung der Jugendlichen geplant und realisiert werden soll.
Weitere Informationen: https://www.fonds-soziokultur.de/foerderung/foerderprogramme/u25-richtung-junge-kulturinitiativen.html
Nouveaux horizons
Antragsfrist: 31.03.2024 bzw. 31.10.2024
Die Baden-Württemberg Stiftung unterstützt im Rahmen von Nouveaux horizons gemeinnützige Projekte von zivilgesellschaftlichen und kommunalen Akteuren in den Bereichen Bildung, Kultur und Zivilgesellschaft mit Bezug zu Frankreich. Es werden Projekte von gemeinnützigen Einrichtungen, Vereinen oder kommunalen Trägern mit Sitz in Baden-Württemberg gefördert, die mit einem Projektpartner aus Frankreich und optional mit einem dritten internationalen Projektpartner zusammenarbeiten.
Das Programm möchte gezielt eine Vielfalt von Projekten fördern und ist daher in zwei Förderkomponenten (Informationen hierzu in der Ausschreibung) aufgeteilt, die sich nach den beantragten Fördersummen unterscheiden.
Förderkomonente A:
- Interkultureller Austausch und Völkerverständigung von Jugendlichen und Erwachsenen (Vernetzung)
- Literatur, Kunst, Musik (Wahrnehmung Frankreichs und französischer Kultur)
- Zivilgesellschaftliche Förderung kommunaler Partnerschaften (Aufbau neuer / Weiterentwicklung bestehender Partnerschaften), z.B. Sport, freiwillige Feuerwehr, Austausch zu relevanten Themen
Förderkomponente B (zusätzlich zu den o.g. Bereichen):
- Innovative Konzepte zur grenzüberschreitenden Berufsausbildung, Mobilität von Auszubildenden
- Innovative Förderung des Spracherwerbs
- Erfahrungsaustausch über Herangehensweisen an relevante Themen (Stärkung europäischer Gedanke, Übergang Schule-Beruf, Postkolonialismus...)
In der Förderkomponente A findet die Begutachtung fortlaufend statt. Für die Förderkomponente B gelten für die Begutachtung zwei Antragsfristen pro Jahr: 31. März und 31. Oktober.
Weitere Informationen: Nouveaux horizons
Grenzüberschreitender Jugendprojektfond
Seit 1998 bietet der Jugendfonds eine unkomplizierte Finanzierung grenzüberschreitender Jugendprojekte (bis zu einer Höhe von 4.000 EUR). Ziel des Projektfonds ist es, deutsche, französische und schweizerische Jugendliche aus dem Oberrheingebiet näher zusammenzubringen.
Der Jugendprojektfonds der Oberrheinkonferenz dient der Finanzierung von binationalen und trina-tionalen Begegnungen, die von oder für Jugendliche zwischen 12 und 29 Jahren organisiert werden. Die Begegnung muss im Oberrheingebiet stattfinden.
Weitere Informationen: https://www.oberrheinkonferenz.org/de/jugend/jugendprojektfonds.html
Mikroprojektefonds
Der Mikroprojektefonds fördert Projekte aller Lebensbereiche mit Bezug zu den Aktionsfeldern der Partnerschafts-Konzeption. Einzelne Projekte werden dabei mit einer Summe zwischen 500 und 6.000 Euro gefördert. Wichtig ist, dass der baden-württembergisch-französische Austausch im Mittelpunkt steht – ob physisch, digital oder in sonstigen innovativen Kommunikationsformaten.
Für das Land Baden-Württemberg nimmt die Kooperation mit seinen französischen Nachbarn einen hohen Stellenwert ein. Die baden-württembergisch-französischen Beziehungen leben seit über fünfzig Jahren vom Engagement und dem Herzblut, das Bürgerinnen und Bürger grenzüberschreitend einsetzen, um diese europäische Freundschaft tagtäglich zu befruchten und zu leben. Die Beziehungen und die Kooperation, die zwischen Baden-Württemberg und dem französischen Nachbarn gewachsen sind, erstrecken sich in alle Lebensbereiche. Diese Vielseitigkeit der Begegnungen und Austausche in der baden-württembergisch-französische Zusammenarbeit möchte das Land ganz gezielt mit dem Mikroprojektefonds der Partnerschafts-Konzeption Baden-Württemberg & Frankreich stärken und fördern.
Gefördert werden Projekte und Initiativen, die den baden-württembergisch-französischen Austausch und die Zusammenarbeit fördern und Begegnungen zwischen Bürgerinnen und Bürgern aus Frankreich und Baden-Württemberg ermöglichen. Der Fonds fördert nicht nur direkte Begegnungen vor Ort, sondern auch den digitalen Austausch oder andere mediale Formate und Kommunikationsformen, gerade auch vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie
Förderhöhe und Art der Förderung:
Der Mikroprojektefonds fördert Projekte mit einem Zuschussvolumen von 500 Euro bis max. 6.000 Euro. Das Einbringen eines Eigenanteils der Antragsteller in Form von Geldmitteln in Höhe von mindestens 10% der Gesamtkosten des Projekts wird vorausgesetzt.
Anträge auf Förderung können fortlaufend gestellt werden. Ihren Antrag reichen Sie bitte mindestens drei Wochen vor Projektbeginn ein. Bereits begonnene Projekte können nicht gefördert werden. Begonnen ist ein Projekt, wenn mündliche oder schriftliche vertragliche Verpflichtungen zum Projekt eingegangen wurden, bevor Sie eine schriftliche Zusage erhalten haben (in Form des Zuwendungsbescheids).
Der Fonds bezuschusst ausschließlich Sachkosten wie beispielsweise Übersetzungs- und Druckkosten, Raum- oder Reisekosten sowie IT-Ausgaben.
Weitere Informationen:
https://vivelawir.eu/mikroprojektefonds/
Deutsch-Französischer Bürgerfonds
Der Deutsch-Französische Bürgerfonds fördert alle, die sich aktiv für eine starke europäische Zivilgesellschaft einsetzen. Deutsch-französische Projekte, die uns einander näherbringen. Begegnungen über Generationen und Grenzen hinweg.
Gefördert werden können Projekte, deren Ziel es ist, die deutsch-französischen Beziehungen und den direkten Austausch zwischen der deutschen und der französischen Zivilgesellschaft zu initiieren, zu vertiefen oder langfristig zu erneuern, die Demokratie in Deutschland und Frankreich zu stärken sowie den europäischen Verständigungsgedanken in seiner Vielfalt zu befördern. Bereits begonnene oder abgeschlossene Projekte können nicht gefördert werden.
Förderfähige Projekte können sich einem der folgenden Themenfelder widmen:
• Bürgerschaftliches Engagement und intergenerationeller Dialog,
• Umweltschutz und nachhaltige Entwicklung,
• Demokratie und Menschenrechte,
• Europäische Integration/Europa,
• Geschichte und Erinnerungskultur in Europa,
• Musik, Kunst und Kultur,
• Gesundheit und Sport,
• Engagement gegen jede Art von Diskriminierung, basierend bspw. auf Religion, Gender und/ oder Geschlecht, politische Einstellung oder Zugehörigkeit, oder ferner auf Hass, Rassismus und Antisemitismus,
• soziale und gesellschaftliche Fragestellungen: Geschlechtergerechtigkeit, gesellschaftlicher Zusammenhalt und Kampf gegen Ungleichheiten, Integration und Diversität,
• Digitalisierung.
Weitere Informationen: www.buergerfonds.eu
Förderfonds für Kita- und Schulfördervereine
Die Stiftung Bildung möchte ehrenamtliches Engagement an Kindergarten und Schule stärken. Mit Förderfonds zu verschiedenen Themen wird eine unkomplizierte und niedrigschwellige Projektförderung angeboten, mit der Kita- und Schulfördervereine ihr Vorhaben im Rahmen bis zu 5.000 Euro umsetzen können.
Die Stiftung Bildung fördert bundesweit Projektideen aus Kitas, Grundschulen und weiterführenden Schulen. Die Anträge von Kindern und Jugendlichen, Lehrkräften, Erzieher:innen, Sozialpädagog:innen und ehrenamtlich Engagierten können über ihren jeweiligen Kita- oder Schulförderverein eingereicht werden.
In Ausnahmefällen ist eine Förderung auch über eine Kooperation mit einem gemeinnützigen Verein möglich. Ein Freistellungsbescheid wird benötigt.
Weitere Informationen: https://www.stiftungbildung.org/antragsstellung/
Weitere informative Seiten
Bundesmusikverband Chor & Orchester
Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg - Kulturförderung
In Bezug auf die Corona-Pandemie:
Bundesregierung: Unterstützung für Künstler und Kreative - Die Maßnahmen im Überblick
Darstellung der Corona-Finanzhilfen auf den Seiten des K3-Büro: Finanzhilfen für Kultur- und Kreativschaffende in der Corona-Krise
Übersicht über die verschiedenen Corona-Hilfsprogramme von Land und Bund auf den Seiten der MFG Medien- und Filmgesellschaft BW: Informationsseite Corona-Pandemie | MFG Kreativ