Versicherungen für Vereine

Mitglieder im Badischen Chorverband erhalten automatisch folgende Versicherungen:

• Vereinshaftpflichtversicherung
• Rechtsschutzversicherung
• Unfallversicherung
• Erweiterte Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung (inkl. Eigenschäden)
• D&O-Versicherung

Diese Versicherungen sind im sogenannten "Rundumschutz“ zusammengefasst und bei der ARAG Allgemeine Versicherungs-AG abgeschlossen (Gruppenvertrag Deutscher Chorverband). Mit dem Wechsel zum „Rundumschutz“, ab 01.01.2020 stieg der Beitrag. Dieser setzt sich zusammen aus: 0,20 € im Mitgliedsbeitrag Deutscher Chorverband + 0,37 € zusätzlicher Versicherungsbeitrag = Gesamtbeitrag 0,57 €. Versicherungsschutz besteht für die Dauer der Mitgliedschaft im Badischen Chorverband. Scheidet ein Verein aus oder ruht seine Mitgliedschaft, so endet damit auch der Versicherungsschutz.

Weiterführende Informationen zum Download:
Übersicht Rundumschutz ARAG
Vortrag ARAG Badische Chortage
Artikel Baden vokal "Erweiterung des Versicherungsschutzes"
Website ARAG Gruppenversicherung Chorverbände

Für einen Haftpflicht- oder Unfallschaden können Sie die folgenden Formulare verwenden:
Schadensanzeige Vereinshaftpflicht ARAG
Schadensanzeige Unfallversicherung ARAG

Die Selbstbeteiligung beträgt je Sachschaden 250,-€.

Bitte senden Sie dieses an den Badischen Chorverband e.V., z.Hd. Moritz Steinmetz, Gartenstr. 56a, 76133 Karlsruhe, E-Mail: moritz.steinmetz[at]bcvonline.de. Wir leiten die Meldung an die ARAG weiter. Diese setzen sich dann direkt mit Ihnen in Verbindung.

Für weitere Schadensmeldungen, spezielle Fragen zum Versicherungsschutz und Zusatzversicherungen (z.B. für Vereinsheime und Reisen) und Rückfragen zu Schadensfällen wenden Sie sich bitte an:

ARAG Allgemeine Versicherungs-AG
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
Tel: +49 (211) 9 63-37 37
duesseldorf[at]arag-sport.de

Bitte halten Sie hierfür Ihre neunstellige Mitgliedsnummer beim Deutschen Chorverband bereit. Die Vertragsnummer lautet 1022831-DCV

Bei Fragen können Sie sich auch vertrauensvoll an Moritz Steinmetz wenden: E-Mail: moritz.steinmetz[at]bcvonline.de, Tel: 0721 - 84 08 65 20

Neue Zusatz-Rechtsschutzversicherung für Chorleiterinnen und Chorleiter von DCV und ARAG

Ab sofort bietet der DCV gemeinsam mit der ARAG Allgemeine Versicherungs-AG einen zusätzlichen Rechtsschutz speziell für nebenberuflich tätige Chorleiterinnen und Chorleiter aus DCV-Chören an.

Was beinhaltet die Versicherung?
In Ergänzung zum Rechtsschutz im Rahmen der Gruppenversicherung des Vereins, über welchen die Chorleitung dieselbe Absicherung wie jedes andere Vereinsmitglied hat, schützt die Zusatzversicherung die Chorleitung bei gerichtlichen Streitigkeiten zwischen Chorleitung und Chorverein. Für jährlich 15 € (Vertrag mit einem Ensemble) bzw. 30 € (bis zu fünf Verträge mit verschiedenen Ensembles) können sich Chorleitende zusätzlich absichern. Hierbei spielt es keine Rolle, ob vertraglich eine Aufwandsentschädigung zwischen Chorleitung und Verein vereinbart wurde oder die Chorleitung ehrenamtlich agiert.

Welchen Nutzen bietet die Zusatzversicherung nebenberuflich tätigen ChorleiterInnen konkret?
Im Falle einer rechtlichen Auseinandersetzung kommt die Versicherung unter anderem für die Vergütung eines eigenen Rechtsanwalts, Gerichtskosten sowie Reisekosten zum Gericht, Kosten für Schlichtungsverfahren, Sachverständigenkosten oder Anwalts- und Gerichtskosten des Gegners, falls diese laut Urteil vom Versicherungsnehmer zu tragen sind, auf. Dies alles gilt (mit einer Selbstbeteiligung von maximal 250 €) bis zu einem Höchstbetrag von 300.000 € pro Rechtsschutzfall. Da die Rechtsschutzversicherung nur bei rechtlichen Auseinandersetzungen vor deutschen Gerichten greift, muss der Wohnort der Chorleitung in Deutschland liegen. Die Staatsbürgerschaft spielt jedoch keine Rolle.

Um die Zusatzversicherung abzuschließen, füllen interessierte nebenberufliche Chorleiterinnen und Chorleiter von DCV-Chören bzw. Einzelmitglieder (z.B. von DCV oder CED) das entsprechende Formular aus, senden es an die DCV-Geschäftsstelle und treten so in den Gruppenvertrag zwischen DCV und ARAG ein. Es gilt dabei eine Wartezeit von drei Monaten nach Vertragsbeitritt. Das heißt, dass Streitigkeiten über den Chorleitervertrag noch nicht aktuell bestehen dürfen, sondern sich frühestens drei Monate nach Versicherungsbeginn anbahnen dürfen. Das Beitrittsformular und weitere Dokumente finden Sie unter:  https://www.deutscher-chorverband.de/service/versicherungen/chorleitende.

Weitere Informationen: Informationsflyer

Hauptberuflich tätige Chorleitende berät die ARAG gerne individuell zu privaten Rechtsschutzlösungen und deren Konditionen.

ARAG Allgemeine Versicherungs-AG
ARAG Platz 1 · 40472 Düsseldorf
Telefon +49 211 963-3707
duesseldorf[at]arag-sport.de
www.arag.de/chor

 

 

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