Amateurmusikfonds - BMCO Förderprogramm
Antragsfrist: 30. September 2026
Der Amateurmusikfonds geht in die vierte Runde: Ab sofort können Chöre, Orchester, Bands, Musikvereine und -verbände Förderanträge stellen.
Die Präsidentin des Bundesmusikverbands Chor & Orchester (BMCO), Derya Türk-Nachbaur MdB, ruft zur Bewerbung auf: „Unter dem Motto ‚Teilhabe leben, Vielfalt stärken‘ möchten wir die Amateurmusik in ihrer ganzen Breite weiterentwickeln. Der Amateurmusikfonds ermöglicht engagierten Ensembles und Vereinen in ganz Deutschland, ihre innovativen Ideen umzusetzen und neue Wege zu gehen. Wer sich zukunftssicher aufstellen und besondere Projekte realisieren möchte, sollte diese Chance nutzen und sich jetzt bewerben.“
Der Fonds unterstützt Projekte, die neue Impulse setzen, Strukturen stärken und die Zukunftsfähigkeit der Amateurmusik sichern. Gefördert werden unter anderem innovative künstlerische Vorhaben, neue Ideen zur Nachwuchsgewinnung und Vereinsentwicklung sowie zu Kooperationen über Genregrenzen hinweg. Der Amateurmusikfonds wird aus Mitteln des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien finanziert und trotz angespannter Haushaltslage fortgeführt. Er trägt der großen gesellschaftlichen und kulturellen Bedeutung der Amateurmusik Rechnung und unterstützt deren nachhaltige Entwicklung. Der Fonds besteht seit 2022 und schließt seitdem in der Kulturförderung die Lücke zu den bestehenden Bundeskulturfonds, aus denen die Amateurmusik vorher explizit ausgeschlossen war.
Wichtige Informationen:
- Antragsberechtigt: Für die Projektförderung antragsberechtigt sind gemeinnützige, aktive Amateurmusikensembles, Kirchengemeinden oder Bands sowie andere Organisationen der Amateurmusik.
- Förderhöhe: Je nach Reichweite – lokale Projekte 2.500–7.000 Euro, überregionale Projekte mit besonderen Antragsvoraussetzungen 10.000–40.000 Euro, Zukunftswerkstatt bis zu 3.000 Euro
- Antragsfrist: 30. September 2026
- Projektlaufzeit: ab 1. Januar 2027 und bis maximal 31. Dezember 2027
- Schwerpunkte: Nachwuchsgewinnung und Ensembleneugründung, Ensemble- und Verbandsentwicklung, genreübergreifende Kooperationen und kreative Projekte, Coachings und Zukunftswerkstätten
Beratung und Antragstellung:
Der Bundesmusikverband Chor & Orchester ermutigt, bei Fragen frühzeitig die Beratungsangebote des Verbands zu nutzen:
- Webseite: Alle Informationen zur Ausschreibung (wie die „Fragen und Antworten“ und den Link zur Antragstellung) https://bundesmusikverband.de/amateurmusikfonds-4/
- YouTube-Erklärvideos: www.youtube.com/@bmco.verband
- Hotline: +49 (0)30 60 98 07 81 – 35
- Telefonzeiten:
- Montag bis Freitag von 9:00 bis 14:30 Uhr
- ab September zusätzlich Montag und Mittwoch bis 18:00 Uhr
- Schriftliche Beratung: per E-Mail: amf@bundesmusikverband.de
Inspiration:
Eine Auswahl an bisher geförderten Projekten ist hier einzusehen: https://bundesmusikverband.de/amateurmusikfonds-projektvorstellungen/
Weitere Informationen: Amateurmusikfonds - BMCO Förderprogramm
Grenzüberschreitender Jugendprojektfond
Seit 1998 bietet der Jugendfonds eine unkomplizierte Finanzierung grenzüberschreitender Jugendprojekte (bis zu einer Höhe von 4.000 EUR). Ziel des Projektfonds ist es, deutsche, französische und schweizerische Jugendliche aus dem Oberrheingebiet näher zusammenzubringen.
Der Jugendprojektfonds der Oberrheinkonferenz dient der Finanzierung von binationalen und trina-tionalen Begegnungen, die von oder für Jugendliche zwischen 12 und 29 Jahren organisiert werden. Die Begegnung muss im Oberrheingebiet stattfinden.
Weitere Informationen: https://www.oberrheinkonferenz.org/de/jugend/jugendprojektfonds.html
Mikroprojektefonds
Der Mikroprojektefonds fördert Projekte aller Lebensbereiche mit Bezug zu den Aktionsfeldern der Partnerschafts-Konzeption. Einzelne Projekte werden dabei mit einer Summe zwischen 500 und 6.000 Euro gefördert. Wichtig ist, dass der baden-württembergisch-französische Austausch im Mittelpunkt steht – ob physisch, digital oder in sonstigen innovativen Kommunikationsformaten.
Für das Land Baden-Württemberg nimmt die Kooperation mit seinen französischen Nachbarn einen hohen Stellenwert ein. Die baden-württembergisch-französischen Beziehungen leben seit über fünfzig Jahren vom Engagement und dem Herzblut, das Bürgerinnen und Bürger grenzüberschreitend einsetzen, um diese europäische Freundschaft tagtäglich zu befruchten und zu leben. Die Beziehungen und die Kooperation, die zwischen Baden-Württemberg und dem französischen Nachbarn gewachsen sind, erstrecken sich in alle Lebensbereiche. Diese Vielseitigkeit der Begegnungen und Austausche in der baden-württembergisch-französische Zusammenarbeit möchte das Land ganz gezielt mit dem Mikroprojektefonds der Partnerschafts-Konzeption Baden-Württemberg & Frankreich stärken und fördern.
Gefördert werden Projekte und Initiativen, die den baden-württembergisch-französischen Austausch und die Zusammenarbeit fördern und Begegnungen zwischen Bürgerinnen und Bürgern aus Frankreich und Baden-Württemberg ermöglichen. Der Fonds fördert nicht nur direkte Begegnungen vor Ort, sondern auch den digitalen Austausch oder andere mediale Formate und Kommunikationsformen, gerade auch vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie
Förderhöhe und Art der Förderung:
Der Mikroprojektefonds fördert Projekte mit einem Zuschussvolumen von 500 Euro bis max. 6.000 Euro. Das Einbringen eines Eigenanteils der Antragsteller in Form von Geldmitteln in Höhe von mindestens 10% der Gesamtkosten des Projekts wird vorausgesetzt.
Anträge auf Förderung können fortlaufend gestellt werden. Ihren Antrag reichen Sie bitte mindestens drei Wochen vor Projektbeginn ein. Bereits begonnene Projekte können nicht gefördert werden. Begonnen ist ein Projekt, wenn mündliche oder schriftliche vertragliche Verpflichtungen zum Projekt eingegangen wurden, bevor Sie eine schriftliche Zusage erhalten haben (in Form des Zuwendungsbescheids).
Der Fonds bezuschusst ausschließlich Sachkosten wie beispielsweise Übersetzungs- und Druckkosten, Raum- oder Reisekosten sowie IT-Ausgaben.
Weitere Informationen:
https://vivelawir.eu/mikroprojektefonds/
Deutsch-Französischer Bürgerfonds
Der Deutsch-Französische Bürgerfonds fördert alle, die sich aktiv für eine starke europäische Zivilgesellschaft einsetzen. Deutsch-französische Projekte, die uns einander näherbringen. Begegnungen über Generationen und Grenzen hinweg.
Gefördert werden können Projekte, deren Ziel es ist, die deutsch-französischen Beziehungen und den direkten Austausch zwischen der deutschen und der französischen Zivilgesellschaft zu initiieren, zu vertiefen oder langfristig zu erneuern, die Demokratie in Deutschland und Frankreich zu stärken sowie den europäischen Verständigungsgedanken in seiner Vielfalt zu befördern. Bereits begonnene oder abgeschlossene Projekte können nicht gefördert werden.
Förderfähige Projekte können sich einem der folgenden Themenfelder widmen:
• Bürgerschaftliches Engagement und intergenerationeller Dialog,
• Umweltschutz und nachhaltige Entwicklung,
• Demokratie und Menschenrechte,
• Europäische Integration/Europa,
• Geschichte und Erinnerungskultur in Europa,
• Musik, Kunst und Kultur,
• Gesundheit und Sport,
• Engagement gegen jede Art von Diskriminierung, basierend bspw. auf Religion, Gender und/ oder Geschlecht, politische Einstellung oder Zugehörigkeit, oder ferner auf Hass, Rassismus und Antisemitismus,
• soziale und gesellschaftliche Fragestellungen: Geschlechtergerechtigkeit, gesellschaftlicher Zusammenhalt und Kampf gegen Ungleichheiten, Integration und Diversität,
• Digitalisierung.
Weitere Informationen: www.buergerfonds.eu
Förderfonds für Kita- und Schulfördervereine
Die Stiftung Bildung möchte ehrenamtliches Engagement an Kindergarten und Schule stärken. Mit Förderfonds zu verschiedenen Themen wird eine unkomplizierte und niedrigschwellige Projektförderung angeboten, mit der Kita- und Schulfördervereine ihr Vorhaben im Rahmen bis zu 5.000 Euro umsetzen können.
Die Stiftung Bildung fördert bundesweit Projektideen aus Kitas, Grundschulen und weiterführenden Schulen. Die Anträge von Kindern und Jugendlichen, Lehrkräften, Erzieher:innen, Sozialpädagog:innen und ehrenamtlich Engagierten können über ihren jeweiligen Kita- oder Schulförderverein eingereicht werden.
In Ausnahmefällen ist eine Förderung auch über eine Kooperation mit einem gemeinnützigen Verein möglich. Ein Freistellungsbescheid wird benötigt.
Weitere Informationen: https://www.stiftungbildung.org/antragsstellung/








