Was bedeutet GEMA?

Die Kreativen, die Komponisten und Textdichter eines Werkes, liefern mit ihrer Arbeit einen wesentlichen Beitrag für die „Faszination Chor“. Damit auch Musikschaffende von ihrer Arbeit leben können, gibt es die GEMA. Sie wacht über den Urheberrechtsschutz, der während der Lebenszeit eines Autors und – im Hinblick auf die berechtigten Erben – bis 70 Jahre nach dem Tode eines Autors gilt. Die GEMA überträgt die Nutzungsrechte an den Veranstalter gegen Zahlung einer entsprechenden Vergütung, die sie dann nach Abzug der Verwaltungskosten an die betroffenen Urheber abführt.

Wichtige Änderung im GEMA-Meldeverfahren

Alle GEMA-Meldungen (sowohl für chorische als auch für gesellige Veranstaltungen) müssen zukünftig direkt über das Online-Portal der GEMA erfolgen

 

Das bedeutet konkret:

Vereine registrieren sich zunächst über www.gema.de/portal.

Die Zugangsdaten für die Nutzung des Portals erhalten alle Chöre per Post von der GEMA selbst. In zwei Schreiben werden die Kundennummer und ein individueller Code mitgeteilt, die eine erstmalige Registrierung und Portalnutzung ermöglichen. Sofern noch keine individuellen Zugangsdaten vorliegen, ist übergangsweise bis zum 30. Juni 2025 auch die bisherige Meldeweise möglich.

Es gelten für alle Meldungen dabei grundsätzlich die Fristen der GEMA – das bedeutet, bis zum Ende des Folgemonats nach einer Veranstaltung muss diese auch bei der GEMA gemeldet sein. Setlisten müssen spätestens sechs Wochen nach der Veranstaltung eingereicht werden.

Sollten Ihrem Verein keine Zugangsdaten vorliegen oder diese unvollständig sein, melden Sie sich bitte in der Geschäftsstelle unter 0721 – 8642 60 84.

 

Weitere Hilfen und Schulungs-Angebote:

Als Hilfestellung bietet die GEMA für die Chöre aus den DCV-Mitgliedsverbänden einen vereinfachten Zugang über eine eigens erstellte Landingpage, die direkt zum richtigen Tarif im GEMA-Portal führt: https://www.gema.de/de/musiknutzer/branchen/chorverband-dcv

Zudem erklärt auch eine „Schritt-für-Schritt“-Anleitung den Anmeldeprozess im Portal ausführlich und gibt Tipps und Hilfestellungen.
Die GEMA bietet außerdem exklusiv zum Start der Online-Meldungen über Microsoft Teams Portal-Schulungen für Chöre an. Die Termine und Anmeldemöglichkeiten finden Sie ebenfalls auf der oben genannten GEMA-Landingpage für DCV-Chöre.

 

Für Chöre aus unserem Verband gut zu wissen:

Die GEMA gewährt für alle lizenzpflichtigen Musiknutzungen der Mitglieder des DCV einen Nachlass von 20 Prozent auf die Vergütungssätze für chorische und gesellige Veranstaltungen mit Live- und/oder Tonträgerwiedergabe sowie bei Hintergrundmusik ohne Veranstaltungscharakter mittels Radio, Fernseher und Tonträger, soweit sie ordnungsgemäß angemeldet sind. Zusätzlich wird ein pauschaler Kulturrabatt in Höhe von 15 Prozent für chorische Veranstaltungen auf die Tarife U-K und U-V eingeräumt.

Für die Produktion von Tonträgern (CDs oder DVD) und ab 2025 auch für die Musikwiedergabe im Internet gelten die üblichen Tarife der GEMA, hierfür werden keine Nachlässe gewährt.

Der Pauschalvertrag – Welche Vorteile bieten sich dadurch?

Vereine, die Mitglied im Badischen Chorverband sind, profitieren von einem Pauschalvertrag, den der Deutsche Chorverband mit der GEMA abgeschlossen hat. Voraussetzung ist, dass die Vereine Ihre Veranstaltung melden.

Durch den von den Chören geleisteten jährlichen Beitrag von 15 Euro je Verein + 1 Euro je aktivem Erwachsenen an den Badischen Chorverband, fallen bei konzertanten Veranstaltungen (siehe unten) keine weiteren GEMA Kosten an. Diese übernimmt der Badische Chorverband für seine Mitgliedsvereine.

HINWEIS: Diese Form der Umlage (oben beschrieben) wird im Herbst 2024 ausgesetzt. Wir informieren über das weitere Verfahren rechtzeitig.

Auf etwaig anfallende Kosten (z.B. bei rein geselligen Veranstaltungen) gewährt die GEMA einen 20 %igen Gesamtvertragsnachlass. Des Weiteren wird von den verbliebenen Kosten ein 15 %iger Kulturnachlass abgezogen.

Bitte achten Sie darauf, alle öffentlichen Veranstaltungen zu melden. Ausnahmen, wie eine gebührenfreie Veranstaltung im Jahr, Benefizkonzerte, Adventsfeiern, Weihnachtsfeiern etc. gibt es nicht. Auch rein gesellige Veranstaltungen müssen über den Badischen Chorverband gemeldet werden.

Weitere Informationen:
GEMA-Vertrag 2018
Wichtige Hinweise zum GEMA-Vertrag
Informationen zum Tarif Unterhaltungskonzerte
Informationen zum Tarif Unterhaltungs- und Tanzmusik mit Musikern

Wie melde ich ein Konzert bei der GEMA an?

Um ein Konzert bei der GEMA zu melden, füllen sie umgehend nach der Veranstaltung (bis spätestens Ende des Folgemonats) das GEMA-Meldeformular aus und senden es an die Geschäftsstelle des Badischen Chorverbands. Bitte beachten Sie, dass Veranstaltungen die Ende des Jahres stattfinden bis spätestens 06.01. des Folgejahres gemeldet werden müssen. Geben Sie dabei bitte die Besucherzahl und eventuelle Eintrittsgelder an. Bei Meldungen die nach Fristende eingereicht werden geht die Rechnung an den Chor. 

Bitte beachten Sie, dass die GEMA-Meldungen direkt nach der Veranstaltung nach Karlsruhe geschickt werden müssen. Von dort werden sie nach erfolgter Prüfung an die GEMA weitergeleitet. Für verspätete Meldungen wird seitens der GEMA kein Gesamtvertragsnachlass gewährt und die GEMA behält sich die Erhebung von Kontrollkosten in Höhe von 100 Prozent vor.

Die anfallenden GEMA-Gebühren für konzertante Veranstaltungen übernimmt bei fristgerechter Anmeldung der Badische Chorverband. Für eventuell nachfolgende gesellige Teile oder rein gesellige Veranstaltungen muss der Verein die Kosten übernehmen.

Hinweise zum Ausfüllen des GEMA-Meldeformulars:

Konzertante Veranstaltung: Bei einer rein konzertanten Veranstaltung wird hauptsächlich gesungen. Der Chor kann von einer Band begleitet werden, ist aber bei jedem Beitrag aktiv.

  • Füllen Sie bitte zusätzlich zum allgemeinen Teil und der Titelliste (Programm) den ersten Teil des GEMA-Meldeformulars aus.

Gesellige Veranstaltung: Bei einer rein geselligen Veranstaltung tritt z.B. eine engagierte Musikgruppe oder ein Alleinunterhalter auf ohne Auftritt des Chors.

  • Füllen Sie bitte zusätzlich zum allgemeinen Teil und der Titelliste (Programm) den zweiten Teil des GEMA-Meldeformulars aus.

Konzertante + Gesellige Veranstaltung: Im Anschluss an das Konzert des Chors findet ein zweiter Teil mit Musik ohne Chorbegleitung statt.

  • Füllen Sie bitte zusätzlich zum allgemeinen Teil und der Titelliste (Programm) sowohl den ersten als auch den zweiten Teil des Formulars aus.

Bei Fragen helfen wir Ihnen gerne weiter, ein Anruf genügt: Tel. 0721 – 8642 60 84

Meldeformular: GEMA-Meldeformular

Was gibt es zu beachten bei Veröffentlichungen auf Internetseiten?

Veröffentlichungen von Musik oder Videos (z.B. Hörbeispiele, Konzertmitschnitte) auf der Vereinshomepage sind vorab der GEMA zu melden. Hier gilt der Tarif VR-OD 10. Die Meldung an die GEMA erfolgt mit nachfolgendem Formular: Musiknutzung auf Internetseiten
Dieses schicken Sie an kontakt[at]gema.de oder per Post an GEMA KundenCenter, 11506 Berlin.

Bitte beachten Sie: Nur durch Verwendung dieses Formulars ist gewährleistet, dass die 20% Gesamtvertragsnachlass abgezogen werden. Wenn Sie die Lizenzen über den Lizenzshop erwerben, erhalten Sie den 20%igen Gesamtvertragsnachlass nicht.

Zusätzlich gewährt die GEMA noch einen Gemeinwohlnachlass von 15%, wenn auf Seite 2 des Meldeformulars angekreuzt wird, dass der Webseitenbetreiber ein ehrenamtlich geführter oder betriebener Verein / Institution ist (gemeinnützig nach § 52 AO), und dass mit dem Onlineangebot keine wirtschaftlichen Ziele verfolgt werden. Es ist eine aktuelle Bescheinigung beizufügen.

Wenn Sie Videomitschnitte eines Konzerts auf Ihrer Facebook-Seite oder ähnlichen Seiten veröffentlichen wollen, müssen Sie keine Meldung an die GEMA vornehmen.

 

Badischer Chorverband 1862