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Neuauflage des Amateuermusikfonds

18.04.2024

Für die Projektförderung antragsberechtigt sind gemeinnützige aktive Amateurmusikensembles, Kirchengemeinden oder Bands sowie andere Organisationen der Amateurmusik. Die Förderhöhe richtet sich nach der Reichweite: Lokale Projekte können eine Förderung von mindestens 2.500 EUR bis maximal 10.000 EUR erhalten.

Anträge können bis zum 15. Juni 2024 gestellt werden.

Die Projektlaufzeit kann ab dem 15.09.2024 beginnen und höchstens bis zum 30.09.2025 dauern.

Alle Informationen zur Ausschreibung (wie die FAQ’s und den Link zur Antragstellung) stehen unter www.bundesmusikverband.de/amateurmusikfonds zur Verfügung.


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Badischer Chorverband 1862