Warum sollte mein Verein bzw. mein Chor Mitglied im Badischen Chorverband werden?

Eine Mitgliedschaft im Badischen Chorverband bietet eine Vielzahl an Vorteilen für Ihren Chor. Durch praxis- und zukunftsorientierten Kontakte zu staatlichen, kommunalen, kirchlichen, pädagogischen und wirtschaftlichen Einrichtungen und Behörden setzen wir uns für die Chorbewegung ein.

Die Vorteile einer Mitgliedschaft im Badischen Chorverband sind:

  • GEMA-Pauschalvertrag mit Übernahme der anfallenden GEMA-Gebühren für konzertante Veranstaltungen durch den Badischen Chorverband (weitere Informationen unter der Rubrik GEMA)
  • Umfangreiches Versicherungspaket im Rahmen des "Rundumschutz" über die ARAG (weitere Informationen unter der Rubrik Versicherung)
  • Chorleiterförderung des Landes Baden-Württemberg in Höhe von zur Zeit 500,00 €
  • Kostengünstige Aus- und Fortbildungsmaßnahmen für Chorleiter und Funktionsträger (weitere Informationen unter der Rubrik Bildung)
  • Bezuschussung von Mitgliedern durchgeführte Bildungsmaßnahmen (weitere Informationen unter der Rubrik Zuschüsse)
  • Mitwirkung bei regionalen und überregionalen Chorveranstaltungen und Wettbewerben
  • Förderung von Kinder- und Jugendchören, finanzielle Unterstützung der Nachwuchsarbeit, besondere Bildungsangebote für Kinder und Jugendliche (weitere Informationen unter der Rubrik Kinder-und Jugendarbeit)
  • Ehrungen durch den Badischen Chorverband (weitere Informationen unter der Rubrik Ehrungen)
  • Monatlicher Erhalt der Verbandszeitschrift Baden vokal (Pflichtabnahme) und weitere Informationen über unterschiedliche Kanäle

Wie wird mein Verein bzw. mein Chor Mitglied ?

Chöre bzw. Vereine, die beabsichtigen, Mitglied im Badischen Chorverband und damit auch im Deutschen Chorverband zu werden, richten Ihren Antrag auf Mitgliedschaft an die Geschäftsstelle. Über den Antrag entscheidet das Geschäftssführende Präsidium, im Anschluss erhält der Chor bzw. der Verein eine Aufnahmebestätigung.

Das Antragsformular sowie eine Auflistung der Mitgliedsbeiträge können Sie hier herunterladen:
Aufnahmeantrag
Mitgliedsbeiträge (Stand: 01.01.2022)

Neben den Beiträgen an den Badischen und Deutschen Chorverband kann noch ein Beitrag des regionalen Chorverbandes hinzukommen. Gerne können Sie sich hierzu direkt beim Vorsitzenden des regionalen Chorverbandes melden. Kontaktdaten finden Sie hier: Regionale Chorvereinigungen

Bei Fragen können Sie sich jederzeit an die Geschäftsstelle wenden.

Was sind die Voraussetzungen für eine Mitgliedschaft und was sind die Pflichten?

Voraussetzung für eine Mitgliedschaft sind mindestens 16 Mitglieder, eine allgemein ansprechende Literaturauswahl, regelmäßige Chorproben und die Bereitschaft, bei Verbands- und Kreisveranstaltungen mitzuwirken.

Mit der Aufnahme in den BCV geht der Verein bzw. Chor folgende Pflichten ein:

  • Begleichung der Mitgliedsbeiträge
  • Meldung der Mitgliederzahlen zum festgesetzten Termin und ganzjährige Aktualisierung der Funktionärsdaten (weitere Informationen unter der Rubrik OBE)

Mein Verein kann zurzeit den aktiven Vereinsbetrieb nicht mehr aufrechterhalten – Was nun?

Für einen Zeitraum von maximal drei Jahren kann ein Antrag auf Ruhen der Mitgliedschaft beim Badischen Chorverband gestellt werden. Die Ruhezeit soll dem Verein helfen wieder sängerische Aktivitäten zu entwickeln und somit den Vereinsbetrieb wieder aufzunehmen.
Wird dem Antrag stattgegeben, ruhen alle Rechte und Pflichten. Es muss in dieser Zeit kein Beitrag gezahlt werden. Es besteht aber auch kein Versicherungsschutz und keine GEMA-Abdeckung. Sie erhalten keine Verbandszeitschriften, Zuschüsse werden nicht gewährt. Bei Ehrungen für Vereine und SängerInnen werden Ruhejahre nicht angerechnet.
Der formlose Antrag muss schriftlich eingereicht werden. Wenden Sie sich bei Fragen an die Geschäftsstelle.

 

Badischer Chorverband 1862