Informationen rund um das Vereinswesen

Auf dieser Seite finden Sie Anregungen, Informationen und Links, die sich mit Themen rund um den Verein beschäftigen. Die Auflistung ist keinesfalls vollständig und wird stetig aktualisiert:

 

Online-Abstimmungen mit digitalwahl.org

Digitalwahl.org (Infoflyer) ist ein Projekt mehrerer Chorverbände für alle gemeinnützigen Organisationen. Über die Plattform sind schnell und einfach Wahlen und Abstimmungen möglich, egal ob die Versammlung online, hybrid oder phyisch stattfindet. Die Teilnehmer*innen benötigen nur ein internetfähiges Endgerät (z.B. Smartphone oder Laptop). Für die Nutzung der Software fallen keine Gebühren an.

Weitere Informationen und kostenlose Registrierung als gemeinnütziger Verein unter:
www.digitalwahl.org


Transparenzregister

Seit Herbst 2017 besteht unter dem Dach des Geldwäschegesetzes das Transparenzregister, geführt vom Bundesanzeiger-Verlag in Köln. Ziel des Transparenzregisters ist, unter dem Gesichtspunkt der Geldwäsche die wirtschaftlich Begünstigten aller Firmen und Organisationen offenzulegen. Auch im Vereinsregister eingetragene gemeinnützigen Chorvereine müssen im Transparenzregister gemeldet sein.

Seit Oktober 2021 werden eingetragene gemeinnützige Vereine automatisch in das Transparenzregister aufgenommen und müssen sich nicht mehr eigenständig bei diesem registrieren. Die Daten des Vereins werden dazu aus dem Vereinsregister in das Transparenzregister übernommen. Voraussetzung ist, dass die Einträge im Vereinsregister aktuell gehalten werden, also Änderungen von Vorständen, Wohnorten etc. vermerkt werden – Achtung: Es drohen Bußgelder, wenn die Daten im Vereinsregister sich als nicht aktuell herausstellen. Ausnahmen gelten für Vorstände mit einer anderen als der deutschen bzw. einer doppelten Staatsbürgerschaft oder mit Wohnsitz im Ausland. Diese Informationen müssen weiterhin auch dem Transparenzregister gemeldet werden.

UPDATE: Ab dem Gebührenjahr 2024 werden alle im Zuwendungsempfängerregister geführten Rechtseinheiten automatisch von der Jahresgebühr für die Führung des Transparenzregisters befreit, ohne dass hierfür ein Antrag auf Gebührenbefreiung gestellt werden muss. Voraussetzung für die Befreiung ist, dass die Rechtseinheit in dem jeweiligen Gebührenjahr im Zuwendungsempfängerregister geführt wird und steuerbegünstigte Zwecke nach §§ 52 – 54 AO verfolgt. Eine rückwirkende Gebührenbefreiung ist nicht möglich.
Das öffentlich einsehbare Zuwendungsempfängerregister wird durch das Bundeszentralamt für Steuern geführt (vgl. § 60b AO) und verfügt über eine öffentliche Suchfunktion.
Bitte beachten Sie, dass steuerbegünstigte Zwecke nach §§ 52 - 54 AO von den zuständigen Finanzbehörden festgestellt und lediglich an das Zuwendungsempfängerregister übermittelt werden (vgl. § 60b Abs. 3 AO).

Weitere Informationen und kostenfreie Webinare zum Thema auf www.transparenzregister.de


Datenschutz

Die Datschenschutzgrundverordnung (DS-GVO) regelt ein einheitliches Datenschutzrecht innerhalb der Europäischen Union. Im Mittelpunkt steht der Schutz von personenbezogenen Daten. Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ergänzt bzw. konkretisiert die DS-GVO.


Leitfaden zum Vereinsrecht


Steuerratgeber für gemeinnützige Vereine


    Schritte zur Vereinsauflösung

    • Kurze Übersicht, welche Schritte nötig sind, um einen Verein aufzulösen, verfasst von Wolfgang Denecke: Vereinsauflösungen

    Ratschläge für eine wirksame Pressearbeit


    Buchempfehlungen:

    • "Vereinsmarketing - Was Gesangvereine erfolgreich macht" und "Vereinsmarketing kurz und bündig" von Hartmut Lutschewitz: Website Hartmut Lutschewitz
    • "Der neue Chor - Wir erfinden uns neu und sichern unsere Zukunft" von Peter Baumann: Website Peter Baumann

    Handout: Mitgliederwerbung im Verein

    • „So entwickeln Sie Ihren Verein weiter“. Zusammenstellung von Karin Brogle und den Frauenreferentinnen der regionalen Chorvereinigungen. Das Handout befasst sich mit den Alltagsfragen der Vereine zum Thema Vereinsführung, Chorleiter, Zufriedenheit etc.: Handout Mitgliederwerbung

    Weitere Empfehlungen:

     

    Badischer Chorverband 1862